Wann geht eine Kündigung, die an den Ehegatten übergeben wurde, der Arbeitnehmerin zu?
Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. diese muss dem Kündigungsempfänger zugehen, so dass er die Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu erlangen. Gerade bei arbeitsrechtlichen Kündigungen kommt es hierbei wegen der Kündigungsfrist oft auf den Zeitpunkt des Zugangs an.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 09.06.2011, AZ 6 AZR, 687/09 nunmehr entschieden, dass es für den rechtzeitigen Zugang einer Kündigung genügt, wenn der Arbeitgeber diese an den Ehegatten des Kündigungsempfängers übergibt und zwar auch dann, wenn dies außerhalb der Ehewohnung erfolgt. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber dem Ehemann der Arbeitnehmerin an dessen Arbeitsplatz eine für die Ehefrau bestimmte Kündigung zukommen lassen. Dieser reichte das Schreiben erst später an seine Frau weiter. Das BAG entschied hier, dass der Zeitpunkt des Zugangs derjenige war, zu welchem der Ehemann das Schreiben erhielt, da es im Ehemann den Empfangsboten der Arbeitnehmerin sah.
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