Tierhaltung in der Mietwohnung

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Welche Tiere darf ich in der Wohnung halten?


Häufiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter ist die Frage, ob Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen. Viele Mietverträge sehen hierzu vor, dass das Halten von Kleintieren (z.B. Ziervögel oder Zierfische) erlaubt ist, nach dem BGH ist dies sogar ohne Einwilligung des Vermieters zulässig. Anders sieht es bei Haltung eines Hundes oder einer Katze in der Wohnung aus. Sieht der Mietvertrag diesbezüglich einen Erlaubnisvorbehalt des Vermieters vor, so kann der Vermieter nach einer neueren Entscheidung des Landgerichts Köln vom 04.02.2010, Az. 6 S 269/09, vom Mieter die Abschaffung des Tieres verlangen. Das Landgericht führt im genannten Urteil aus, dass der Vermieter in seiner Entscheidung darüber, ob er eine Hundehaltung in einer Mietwohnung gestatten will, grundsätzlich frei sei und zwar auch dann, wenn er in der Wohnanlage bereits andere Hunde geduldet hat. Argument hierfür ist, dass es im Mietrecht keinen Anspruch auf Gleichbehandlung aller Mieter gibt. Begrenzt werden soll diese Entscheidungsfreiheit nur durch den Grundsatz von Treu und Glauben, insbesondere durch das Verbot missbräuchlichen oder treuwidrigen Verhaltens. Mieter, die ihren Vermieter trotz entsprechender Regelung nicht um Erlaubnis zur Hundehaltung bitten, laufen damit Gefahr, dass sie das Tier wieder weg geben müssen.